Aufgrund der aktuellen Grundsteuerreform kann es sein, dass Ihre bisher erteilte Einzugsermächtigung nicht mehr gültig ist. Bitte prüfen Sie Ihren Grundsteuerbescheid für 2025 und stellen Sie sicher, dass dort vermerkt ist, dass die Zahlung weiterhin automatisch abgebucht wird. Falls dies nicht der Fall ist, können Sie gerne eine neue Einzugsermächtigung erteilen. Nutzen Sie dazu das dem Bescheid beigefügte SEPA-Lastschriftmandat.
Außerdem möchten wir Sie erneut um etwas Geduld bitten. Die Erstellung der noch fehlenden Grundsteuerbescheide erfolgt so schnell wie möglich.