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Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §3 Abs. 1 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Errichtung einer Freiflächenanlagephotovoltaikanlage in der Gemarkung Wittstock"

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §3 Abs. 1 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Errichtung einer Freiflächenanlagephotovoltaikanlage in der Gemarkung Wittstock" (Bild vergrößern)
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Betreff :    vorhabenbezogener Bebauungsplan „Errichtung einer Freiflachen-Photovoltaikanlage in der Gemarkung Wittstock” der Gemeinde Nordwestuckermark

 

Hier :              Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch

 

Planungsunterlagen

 

Plangebiet:       Gemarkung Wittstock, Flur 1: Flurstücke 131/1, 131/2, 132, 133, 134, 135, 276, 277

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Errichtung einer Freiflachen-Photovoltaikanlage in der Gemarkung Wittstock” der Gemeinde Nordwestuckermark umfasst eine Fläche von ca. 48 ha. Das Plangebiet befindet sich südwestlich der Ortslage Wittstock. Es verläuft entlang der Landesstraße L25 und wird von landwirtschaftlich genutzten Flächen sowie der Quillow im südlichen Bereich umschlossen. Nördlich angrenzend verläuft die Kirschenallee.

Das Plangebiet selbst befindet sich auf landwirtschaftlich ackerbaulich genutzten Flächen.

Die Planbereichsgrenzen sind dem Übersichtsplan zu entnehmen. 

 

1. Die Gemeindevertreter der Gemeinde Nordwestuckermark haben in ihrer Sitzung am 14.11.2024 den Antrag der AKE Projekt GmbH, Zu den Linden 29, 17192 Waren (Müritz) zur Aufstellung des Bebauungsplanes „"Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage in der Gemarkung Wittstock" befürwortet. Der Beschluss wurde am 28.11.2024 im Amtsblatt für die Gemeinde Nordwestuckermark Nr. 07/2024 bekannt gemacht.

 

Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist es, die Voraussetzungen fiir die Errichtung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage in der Gemarkung Wittstock der Gemeinde Nordwestuckermark zuzulassen. Es ist beabsichtigt, ein sonstiges Sondergebiet „Photovoltaik“ gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO auszuweisen. 

 

Zur Schaffung von Baurecht ist die Aufstellung eines Bebauungsplans notwendig. Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im Regelverfahren. Gegenstand des Verfahrens ist auch die Erarbeitung der Umweltprüfung sowie des Eingriffs-Ausgleichsplans.

 

Die Darstellungen im Flächennutzungsplan der Gemeinde Nordwestuckermark stehen derzeit im Widerspruch zu den Zielen und Zwecken der Planung. Der vorliegende Bebauungsplan ist im Sinne von § 8 Abs. 2 BauGB nicht aus dem FNP entwickelbar. Daher ist der FNP im Parallelverfahren zum Bebauungsplan gemäß § 8 Abs. 3 BauGB entsprecht zu ändern.

 

2. Die Gemeindevertreter der Gemeinde Nordwestuckermark haben in ihrer Sitzung am 13.03.2025 den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Errichtung einer Freiflachen-Photovoltaikanlage in der Gemarkung Wittstock” der Gemeinde Nordwestuckermark, bestehend aus dem Planteil mit Begründung und Anlagen gebilligt. 

 

Der Vorentwurf soll zum Zweck der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 ausgelegt sowie zur Beteiligung der Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB und Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB versendet werden.

 

3. Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Errichtung einer Freiflachen-Photovoltaikanlage in der Gemarkung Wittstock” der Gemeinde Nordwestuckermark in der Zeit 

 

vom 14.04.2025 bis zum 19.05.2025

 

im Amt Nordwestuckermark, Bauamt, Amtsstraße 8, 17291 Nordwestuckermark OT Schönermark zu den Öffnungszeiten:

Dienstag          09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Mittwoch          09:00 bis 12:00 Uhr

Donnerstag      13:00 Uhr bis 18:00 Uhr,

 

öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt. Während der vorgenannten Frist besteht für jedermann Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Zusätzlich zur oben genannten öffentlichen Auslegung der Planunterlagen sind diese für die Zeit der Auslegung auch auf der Homepage der Gemeinde Nordwestuckermark unter der Internetadresse www.nordwestuckermark.de. einsehbar.

Weiterhin werden der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen über ein zentrales Internetportal des Landes unter https://bb.beteiligung.diplanung.de (Suchfeld: 17291 – vBPlan PVFFA Wittstock Nordwestuckermark) zugänglich gemacht.

Hinweise zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt und auf der o.g. Internetseite zum Herunterladen bereitsteht.

Mit Übermittlung Ihrer Stellungnahme erteilen Sie die Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen des Planverfahrens. Weitere Informationen zum Datenschutz und zur Datenverarbeitung durch die Gemeinde Nordwestuckermark finden Sie unter https://www.nordwestuckermark.de/datenschutz/index.php#content.

 

   gez. 

   Bürgermeister


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