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Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §3 Abs. 1 BauGB zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde für den Teilbereich "Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage in der Gemark

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §3 Abs. 1 BauGB zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde für den Teilbereich "Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage in der Gemark (Bild vergrößern)
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Betreff :          1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde für den Teilbereich "Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage in der Gemarkung Wittstock"

 

Hier :              Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch

 

Planungsunterlagen

 

Plangebiet:       Gemarkung Wittstock, Flur 1: Flurstücke 131/1 (teilweise), 131/2 (teilweise), 132, 133, 134, 135, 276, 277

Der Änderungsbereich der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 36 ha. Das Plangebiet befindet sich südwestlich der Ortslage Wittstock. Es verläuft entlang der Landesstraße L25 und wird von landwirtschaftlich genutzten Flächen sowie der Quillow im südlichen Bereich umschlossen.

Das Plangebiet selbst befindet sich auf landwirtschaftlich ackerbaulich genutzten Flächen.

Die Planbereichsgrenzen sind dem Übersichtsplan zu entnehmen. 

 

1. Die Gemeindevertreter der Gemeinde Nordwestuckermark haben in ihrer Sitzung am 14.11.2024 den Antrag der AKE Projekt GmbH, Zu den Linden 29, 17192 Waren (Müritz) zur parallelen Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „"Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage in der Gemarkung Wittstock" befürwortet. Der Beschluss wurde am 

28.11.2024 im Amtsblatt für die Gemeinde Nordwestuckermark Nr. 07/2024 bekannt gemacht.

 

Gemäß § 8 Abs. 3 BauGB kann mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes auch gleichzeitig 

der Flächennutzungsplan geändert werden (Parallelverfahren). 

Im wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Nordwestuckermark ist das Gebiet des Änderungsbereichs der 1. Änderung des FNP in Verbindung mit dem räumlichen Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Errichtung einer Freiflachen-Photovoltaikanlage in der Gemarkung Wittstock” der Gemeinde Nordwestuckermark als Fläche für die Landwirtschaft im Außenbereich ausgewiesen. Um die Planungen der Gemeinde in Übereinstimmung zu bringen, wird der wirksame Flächennutzungsplan im Parallelverfahren mit der Zielstellung geändert, den Änderungsbereich der 
1. Änderung des FNP als Sonstiges Sondergebiet nach § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ auszuweisen. Dieses entspricht dem städtebaulichen Entwicklungsziel. Dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB wird somit entsprochen.

 

2. Die Gemeindevertreter der Gemeinde Nordwestuckermark haben in ihrer Sitzung am 13.03.2025 den Vorentwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Nordwestuckermark im Zusammenhang mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Errichtung einer Freiflachen-Photovoltaikanlage in der Gemarkung Wittstock” der Gemeinde Nordwestuckermark, bestehend aus dem Planteil mit Begründung und Anlagen gebilligt. 

 

Der Vorentwurf soll zum Zweck der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 ausgelegt sowie zur Beteiligung der Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB und Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB versendet werden.

 

3. Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird der Vorentwurf der 1. Flächennutzungsplanänderung in der Zeit 

 

vom 14.04.2025 bis zum 19.05.2025

 

im Amt Norwestuckermark, Bauamt, Amtsstraße 8, 17291 Nordwestuckermark OT Schönermark zu den Öffnungszeiten:

Dienstag          09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Mittwoch          09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag      13:00 Uhr bis 18:00 Uhr,

 

öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt. Während der vorgenannten Frist besteht für jedermann Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Zusätzlich zur oben genannten öffentlichen Auslegung der Planunterlagen sind diese für die Zeit der Auslegung auch auf der Homepage der Gemeinde Nordwestuckermark unter der Internetadresse www.nordwestuckermark.de. einsehbar.

Weiterhin werden der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen über ein zentrales Internetportal des Landes unter https://bb.beteiligung.diplanung.de (Suchfeld: 17291 - 1. Änderung FNP Nordwestuckermark) zugänglich gemacht.

 

Hinweise zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt und auf der o.g. Internetseite zum Herunterladen bereitsteht.

Mit Übermittlung Ihrer Stellungnahme erteilen Sie die Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen des Planverfahrens. Weitere Informationen zum Datenschutz und zur Datenverarbeitung durch die Gemeinde Nordwestuckermark finden Sie unter https://www.nordwestuckermark.de/datenschutz/index.php#content.

 

   gez. 

   Bürgermeister


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