Formelle Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch zur 2. Änderung Flächennutzungsplan Schapow der Gemeinde Nordwestuckermark

Meldung aus Nordwestuckermark
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Betreff: 2. Änderung des Flächennutzungsplans Schapow der Gemeinde Nordwestuckermark

Hier: Formelle Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch

 

Der Geltungsbereich des Entwurfs der 2. Änderung des Flächennutzungsplans Schapow der Gemeinde Nordwestuckermark umfasst eine Fläche von ca. 40,2 ha. Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung entspricht dem des parallel laufenden vorhabenbezogenen Bebauungsplanes.

Das Plangebiet liegt südöstlich der Ortslage Schapow zu beiden Seiten des Torfwiesenweges und ist von Landwirtschaftsflächen umgeben. Auch das Plangebiet selbst befindet sich auf derzeit landwirtschaftlich, ackerbaulich genutzten Flächen. Der nächste landwirtschaftliche Betrieb liegt nordöstlich in ca. 260 m Entfernung vom Plangebiet. Das Kulturdenkmal Dochower Mühle liegt ca. 280 m südlich des Plangebiets.

Die Planbereichsgrenzen sind dem Übersichtsplan zu entnehmen.

  1. Die Gemeindevertreter der Gemeinde Nordwestuckermark haben in ihrer Sitzung am 18.06.2026 den Entwurf zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans, Gemarkung Schapow, gebilligt (BV 13/2026). Die Gemeindeverwaltung wurde beauftragt, die formelle Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die formelle Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

    Der Beschluss wurde am 02.07.2026 im Amtsblatt für die Gemeinde Nordwest-uckermark Nr. 05/2026 bekannt gemacht. 

  2. Ziel des Flächennutzungsplanverfahrens ist es, die Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage in der Gemarkung Schapow der Gemeinde Nordwestuckermark zuzulassen. Es ist beabsichtigt, ein sonstiges Sondergebiet „Photovoltaik“ gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO auszuweisen. 

  3. Zur formellen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB ist der Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplans, Gemarkung Schapow (Stand April 2026), einschließlich der nachfolgend genannten, umweltbezogenen Informationen zu jedermanns Einsicht in der Zeit 

     

    vom 13.07.2026 bis zum 28.08.2026

 

in der Gemeindeverwaltung Nordwestuckermark, Bauamt, Amtsstraße 8, 17291 Nordwestuckermark OT Schönermark zu den Öffnungszeiten:

Dienstag      09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Mittwoch     09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr,

öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt. Während der vorgenannten Frist besteht für jedermann Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, sie können bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den o. g. Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Zusätzlich zur o. g. öffentlichen Auslegung der Planunterlagen sind diese für die Zeit der Auslegung auch auf der Homepage der Gemeinde Nordwestuckermark unter der Internetadresse www.nordwestuckermark.de einsehbar.

Weiterhin wird der Inhalt dieser Bekanntmachung über ein zentrales Internetportal des Landes unter https://bb.beteiligung.diplanung.de (Suchfeld: 17291 – FNP Änderung Schapow Nordwestuckermark) zugänglich gemacht.

Für die Flächennutzungsänderung wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umweltrechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umweltrechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umweltrechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat aber hätte geltend machen können.

Es liegen folgenden Arten und Inhalte umweltbezogener Informationen vor:

Im Rahmen der Umweltprüfung wurden im Umweltbericht gemäß § 2a BauGB der derzeitige Umweltzustand sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Fläche, Boden, Wasser, Klima und Luft, Tiere und Pflanzen einschließlich ihrer Lebensräume, die biologische Vielfalt, das Landschaftsbild, den Menschen sowie Kultur- und Sachgüter untersucht und bewertet. Die Betrachtung erfolgt entsprechend dem vorbereitenden Charakter des Flächennutzungsplans in einem angemessenen Detaillierungsgrad. Darüber hinaus wurden umweltbezogene Stellungnahmen von Fachbehörden und Trägern öffentlicher Belange ausgewertet. 

Zu den Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt enthält insbesondere der Umweltbericht sowie die Stellungnahmen der zuständigen Naturschutz-, Wasser- und Bodenschutzbehörden Aussagen zu den mit der Planung verbundenen Eingriffen in Natur und Landschaft. Thematisiert werden insbesondere Anforderungen an den Schutz von Gewässern, die Sicherung des Freiraumverbunds, an den Bodenschutz sowie grundsätzliche Maßnahmen des Natur- und Artenschutzes und der Landschaftspflege. Aus den Stellungnahmen der Naturschutzbehörden und -verbände ergeben sich ergänzende Hinweise zum Schutz vorhandener Landschaftselemente (z. B. Alleebäume und Lesesteinhaufen).

Bezüglich der Erhaltungsziele und des Schutzzwecks von Natura 2000-Gebieten wird festgestellt, dass entsprechende Schutzgebiete nicht betroffen sind.

Im Hinblick auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt enthalten insbesondere der Umweltbericht sowie die Stellungnahmen der Immissionsschutzbehörden Aussagen. Dabei wird auf die Berücksichtigung schutzwürdiger Nutzungen im Zusammenhang mit möglichen Lichtimmissionen verwiesen.

Zu den Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter enthält der Umweltbericht sowie die Stellungnahme der Unteren Denkmalschutzbehörde Hinweise darauf, dass bei Vorhaben mit Erdeingriffen eine frühzeitige Abstimmung mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde erforderlich ist. 

Zur Vermeidung von Emissionen sowie zum sachgerechten Umgang mit Abfällen und Abwässern enthält insbesondere der Umweltbericht sowie die Stellungnahmen der zuständigen Abfallwirtschaftsbehörde entsprechende Hinweise.

Darüber hinaus werden Aspekte der Nutzung erneuerbarer Energien sowie der sparsamen und effizienten Energienutzung behandelt, ebenso wie die Berücksichtigung fachplanerischer Vorgaben, insbesondere aus den Bereichen Landschaftsplanung sowie Wasser-, Abfall- und Immissionsschutz. 

Schließlich werden auch Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Umweltbelangen betrachtet und bewertet. Aspekte zur Luftqualität sowie zu möglichen Auswirkungen infolge schwerer Unfälle oder Katastrophen sind im vorliegenden Fall nicht relevant.

Eine Gesamtübersicht der Informationen zu den Belangen des Umweltschutzes gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB einschließlich der umweltrelevanten Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB ist den vorliegenden umweltbezogenen Informationen zu entnehmen. Umweltrelevante Stellungnahmen benachbarter Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB sind keine eingegangen. 

 

Anpassung und Ergänzung der Planung

Aufgrund der Beschlussfassung zu den eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit wurden einzelne Änderungen an der Planung vorgenommen. Die Ergebnisse der Auswertung aus der frühzeitigen Beteiligung sind der Unterlage zur Zwischenabwägung der Anregungen von Trägern öffentlicher Belange, der Beteiligung der Nachbargemeinden sowie der Anregungen von Bürgern zu entnehmen. 

Neben redaktionellen Änderungen wurde vor allem der Geltungsbereich angepasst, um den Vorgaben des Freiraumverbundes und den damit verbundenen Zielen der Raumordnung zu entsprechen.