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Information Veränderungen zum Thema Garagen

Meldung aus Nordwestuckermark
Information Veränderungen zum Thema Garagen (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Information Veränderungen zum Thema Garagen

Die Kündigungen der Garagenpachtverträge hat folgenden Hintergrund.

In der DDR bestand die Möglichkeit, dass sich die Bürger Garagen bauen konnten, allerdings wurden die Grundstücke, auf denen die Garagen errichtet wurden, nicht an die Bürger verkauft. So entstand Gebäudeeigentum auf fremdem Grund und Boden. Das bundesdeutsche Recht sieht eine Trennung von Gebäude- und Grundeigentum nicht vor. Deshalb trat am 01.01.1995 das Schuldrechtsanpassungsgesetz in Kraft. So ist die Gemeinde Nordwestuckermark Eigentümerin fast aller Garagen im Gemeindegebiet. Ich mache in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass der Verkauf der Garagen, die auf gemeindeeigenen Grundstücken stehen, unzulässig und sollte ein Verkauf stattgefunden haben, dieser unwirksam ist. Die Gemeinde wird die gezahlten Kaufpreise nicht erstatten und ggf. auch nicht mit neuen Mietverträgen verrechnen.
 

Allerdings ist die Gemeinde nach diesem Gesetz auch für den baulichen Zustand der  Garagen verantwortlich. So hat die Gemeindeverwaltung vor, mit einem Schreiben bis zum 30.06.2025 alle Garagennutzer anzuschreiben und die  Garagenpachtverträge zum 31.12.2025 zu kündigen. Alle Garagennutzer erhalten mit diesem Schreiben einen Übersichtsplan ihres Garagenkomplexes mit der Bitte, die bisher genutzte Garage zu kennzeichnen und dies an die Gemeindeverwaltung zurück zu senden.

Für die so zugeordneten Garagen erhalten die bisherigen Nutzer einen neuen Mietvertrag, welcher dann ab 01.01.2026 gilt. Der neue Mietvertrag enthält alle rechtlichen Regelungen, einschließlich der Instandsetzungspflichten, für die dann die Gemeinde Nordwestuckermark verantwortlich ist.

An alle nicht zuordnenbare oder illegal genutzte Garagen werden Hinweisschreiben angebracht, so dass auch diese Nutzer sich bei der Gemeindeverwaltung melden können. Erfolgt hier keine Meldung, werden die Garagen geöffnet und beräumt.

 

Ab dem 01.01.2026 beträgt der Mietzins für eine Garage 20,00 Euro pro Monat.

Da die Gemeinde ab sofort für alle Instandsetzungsmaßnahmen verantwortlich ist und erheblicher Instandsetzungsbedarf besonders im Bereich der Dächer besteht, muss der Mietzins angehoben werden.

gez. Roland Klatt
Bürgermeister