Anmeldung Hundesteuer und Anzeige der Hundehaltung
Allgemeine Informationen
Anzeige- und Kennzeichnungspflicht gemäß § 2 der Hundehalteverordnung (HundehV) des Landes Brandenburg vom 24. Juni 2024. Inkraftgetreten zum 01. Juli 2024.
Rechtsgrundlagen
Hundehalteverordnung (HundehV) des Landes Brandenburg
Ansprechpartner
Kämmerei und OrdnungsamtAmtsstr. 8
17291 Nordwestuckermark OT Schönermark
Frau B. Redmann
Zi.: 011 (039852) 479611
(039852) 479214
Formulare
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