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Anmeldung Hundesteuer und Anzeige der Hundehaltung


Allgemeine Informationen

Anzeige- und Kennzeichnungspflicht gemäß § 2 der Hundehalteverordnung (HundehV) des Landes Brandenburg vom 24. Juni 2024. Inkraftgetreten zum 01. Juli 2024.


Rechtsgrundlagen

Hundehalteverordnung (HundehV) des Landes Brandenburg


Ansprechpartner

Kämmerei und Ordnungsamt
Amtsstr. 8
17291 Nordwestuckermark OT Schönermark

Frau B. Redmann
Zi.: 011
Telefon (039852) 479611
Telefax (039852) 479214


Formulare

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