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News-Ticker

 

Formelle Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage in der Gemarkung Schapow"

Meldung aus Nordwestuckermark
Formelle Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage in der Gemarkung Schapow" (Bild vergrößern)
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Betreff: vorhabenbezogener Bebauungsplan „Errichtung einer Freiflächenphoto­voltaik­anlage in der Gemarkung Schapow" der Gemeinde Nordwestuckermark

Hier: Formelle Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch

 

Plangebiet: Gemarkung Schapow, Flur 003, Flurstücke 94, 95, 113, 114 (jeweils tlw.), 121, 186 (tlw.)

 

Der Geltungsbereich des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage in der Gemarkung Schapow” umfasst eine Gesamtfläche von ca. 40,2 ha. Für eine Nutzung mit Photovoltaikmodulen sind maximal 40 ha im Geltungsbereich vorgesehen. 

Das Plangebiet liegt südöstlich der Ortslage Schapow zu beiden Seiten des Torfwiesenweges und ist von Landwirtschaftsflächen umgeben. Auch das Plangebiet selbst befindet sich auf derzeit landwirtschaftlich, ackerbaulich genutzten Flächen. Der nächste landwirtschaftliche Betrieb liegt nordöstlich in ca. 260 m Entfernung vom Plangebiet. Das Kulturdenkmal Dochower Mühle liegt ca. 280 m südlich des Plangebiets.

Die Planbereichsgrenzen sind dem Übersichtsplan zu entnehmen.

  1. Die Gemeindevertreter der Gemeinde Nordwestuckermark haben in ihrer Sitzung am 18.06.2026 den Entwurf des Bebauungsplanes „Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage in der Gemarkung Schapow“ (Stand April 2026) gebilligt (BV 12/2026). Die Gemeindeverwaltung wurde beauftragt, die formelle Öffentlichkeits­beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die formelle Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

    Der Beschluss wurde am 02.07.2026 im Amtsblatt für die Gemeinde Nordwest-uckermark Nr. 05/2026 bekannt gemacht. 

  2. Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist es, die Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage in der Gemarkung Schapow der Gemeinde Nordwestuckermark zuzulassen. Es ist beabsichtigt, ein sonstiges Sondergebiet „Photovoltaik“ gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO auszuweisen. Zur Schaffung von Baurecht ist die Aufstellung eines Bebauungsplans notwendig. Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im Regelverfahren. Gegenstand des Verfahrens ist auch die Erarbeitung der Umweltprüfung sowie die Erarbeitung der Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz im Grünordnungsplan. 

  3. Die Darstellungen im Flächennutzungsplan Schapow der Gemeinde Nordwestuckermark stehen derzeit im Widerspruch zu den Zielen und Zwecken der Planung. Daher ist der FNP im Parallelverfahren zum Bebauungsplan gemäß § 8 Abs. 3 BauGB entsprechend zu ändern.

  4. Zur formellen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB ist der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage in der Gemarkung Schapow”, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit den textlichen Festsetzungen (Teil B), der Begründung einschließlich Umweltbericht mit Anhängen und dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Teil C), einschließlich der nachfolgend genannten, umweltbezogenen Informationen zu jedermanns Einsicht in der Zeit 

     

    vom 13.07.2026 bis zum 28.08.2026

 

in der Gemeindeverwaltung Nordwestuckermark, Bauamt, Amtsstraße 8, 17291 Nordwestuckermark OT Schönermark zu den Öffnungszeiten:

Dienstag      09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Mittwoch     09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr,

öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt. Während der vorgenannten Frist besteht für jedermann Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, sie können bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den o.g. Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Zusätzlich zur o.g. öffentlichen Auslegung der Planunterlagen sind diese für die Zeit der Auslegung auch auf der Homepage der Gemeinde Nordwestuckermark unter der Internetadresse www.nordwestuckermark.de einsehbar.

Weiterhin wird der Inhalt dieser Bekanntmachung über ein zentrales Internetportal des Landes unter https://bb.beteiligung.diplanung.de (Suchfeld: 17291 – vBPlan PVFFA Schapow Nordwestuckermark) zugänglich gemacht.

Es liegen folgenden Arten und Inhalte umweltbezogener Informationen vor:

Im Rahmen der Umweltprüfung wurden im Umweltbericht gemäß § 2a BauGB sowie in den ergänzenden Fachgutachten (insbesondere Grünordnungsplan und Artenschutzbeitrag) der derzeitige Umweltzustand erfasst und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Fläche, Boden, Wasser, Klima und Luft, Tiere und Pflanzen einschließlich ihrer Lebensräume, die biologische Vielfalt, das Landschaftsbild, den Menschen sowie Kultur- und Sachgüter untersucht und bewertet. Ergänzend liegen ein Blendgutachten sowie ein Brandschutzkonzept vor. Darüber hinaus wurden umweltbezogene Stellungnahmen von Fachbehörden und Trägern öffentlicher Belange ausgewertet.

Die vorliegenden umweltbezogenen Informationen lassen sich nach folgenden Themenbereichen zusammenfassen:

Zu den Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt enthalten insbesondere der Umweltbericht, der Grünordnungsplan und der Artenschutzbeitrag sowie die Stellungnahmen der zuständigen Naturschutz-, Wasser- und Bodenschutzbehörden Aussagen zu den mit der Planung verbundenen Eingriffen in Natur und Landschaft. Thematisiert werden unter anderem Anforderungen an Gewässerabstände, die Sicherung des Freiraumverbundes, Maßnahmen zum Bodenschutz und zur bodenkundlichen Baubegleitung sowie Maßnahmen des Artenschutzes und der Landschaftspflege. Aus den Stellungnahmen der Naturschutzverbände ergeben sich ergänzende Hinweise zu Habitatstrukturen (z. B. für Reptilien und Amphibien), zum Schutz vorhandener Landschaftselemente (z.B. Alleebäume und Lesesteinhaufen) sowie zur Entwicklung von Ausgleichs- und Pflegemaßnahmen im Plangebiet.

Bezüglich der Erhaltungsziele und des Schutzzwecks von Natura 2000-Gebieten wird festgestellt, dass keine entsprechenden Schutzgebiete betroffen sind.

Im Hinblick auf die Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt enthalten der Umweltbericht, das Blendgutachten sowie die Stellungnahmen der Immissionsschutzbehörden Aussagen zu möglichen Geräusch- und Lichtimmissionen. Danach sind unter Berücksichtigung der geltenden immissionsschutzrechtlichen Anforderungen keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten. Ergänzend werden im Brandschutzkonzept Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz dargestellt.

Zu den Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter enthalten der Umweltbericht sowie die Stellungnahmen der Unteren Denkmalschutzbehörde Hinweise darauf, dass bei Erdarbeiten eine frühzeitige Abstimmung mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde erforderlich ist.

Zur Vermeidung von Emissionen sowie zum sachgerechten Umgang mit Abfällen und Abwässern enthalten insbesondere der Umweltbericht sowie die Stellungnahmen der Abfallwirtschaftsbehörde entsprechende Hinweise.

Darüber hinaus werden im Umweltbericht Aussagen zur Nutzung erneuerbarer Energien sowie zur sparsamen und effizienten Energienutzung getroffen. Ebenso werden die einschlägigen fachplanerischen Vorgaben, insbesondere aus den Bereichen Landschaftsplanung sowie Wasser-, Abfall- und Immissionsschutz, berücksichtigt.

Weiterhin werden im Umweltbericht die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Umweltbelangen untersucht und bewertet.

Informationen zur Luftqualität sowie zu möglichen Auswirkungen infolge schwerer Unfälle oder Katastrophen sind im vorliegenden Fall nicht relevant bzw. nicht betroffen. 

Eine Gesamtübersicht der Informationen zu den Belangen des Umweltschutzes gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB einschließlich der umweltrelevanten Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB ist den vorliegenden umweltbezogenen Informationen zu entnehmen. Umweltrelevante Stellungnahmen benachbarter Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB sind keine eingegangen. 

 

Anpassung und Ergänzung der Planung

Aufgrund der Beschlussfassung zu den eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit wurden einzelne Änderungen an der Planung vorgenommen. Die Ergebnisse der Auswertung aus der frühzeitigen Beteiligung ist der Unterlage zur Zwischenabwägung der Anregungen von Trägern öffentlicher Belange, der Beteiligung der Nachbargemeinden sowie der Anregungen von Bürgern zu entnehmen. 

Neben redaktionellen Änderungen und dem Wegfall der Sondergebietsflächen aus dem Freiraumverbund wurde die Planung vor allem um die artenschutzbezogenen Maßnahmen ergänzt.